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OLG Hamm, 30.06.2010 - II-5 WF 95/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Scheidungsverbund, Verbundsache, Folgesache
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 137 II 1 FamFG
Scheidungsverbund, Verbundsache, Folgesache - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des Termins zur mündlichen Verhandlung i.S. von § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 137 Abs. 2 S. 1
Begriff des Termins zur mündlichen Verhandlung i.S. von § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Zweiwochenfrist des § 137 II FamFG
- blogspot.com (Kurzinformation)
Trotz Fristversäumung gem. § 137 II FamFG kommen spät eingereichte Folgesachen noch in den Verbund
Verfahrensgang
- AG Iserlohn, 13.04.2010 - 13b F 116/09
- OLG Hamm, 30.06.2010 - II-5 WF 95/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 84
- FamRZ 2010, 2091
- AnwBl 2010, 242
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.03.2012 - XII ZB 447/10
Terminsbestimmung in Ehesachen: Rechtzeitige Geltendmachung einer Folgesache nach …
Dagegen kommt es nach der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur auf den Schluss der mündlichen Verhandlung an (OLG Hamm FamRZ 2010, 2091 mwN; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 298 im Fall der Zurückverweisung nach einem vom Amtsgericht zurückgewiesenen Scheidungsantrag; Hoppenz FPR 2011, 23, 24;… Zöller/Lorenz ZPO 29. Aufl. § 137 FamFG Rn. 28). - OLG Hamm, 19.12.2013 - 2 UF 150/13
Abtrennung einer Folgesache vom Verbund zur Ermöglichung der Eingehung einer …
Auch wenn vereinzelt in der Literatur vertreten wird, dass für den Ausschluss eines Folgeantrags erforderlich ist, dass der Termin als Schlusstermin zur mündlichen Verhandlung als solcher ausdrücklich bezeichnet wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30.06.2010 - II-5 WF 95/10 - FamRZ 2010, 2091: "nicht erster Termin";… Musielak/Borth, FamFG, 3. Aufl. 2012, § 137 FamFG Rn. 32: "Schlusstermin"), schadet es nicht, dass das Amtsgericht den Termin in der Ladung als "Gütetermin und Verhandlungstermin" bezeichnet hat, da offensichtlich war, dass in der Scheidungssache verhandelt werden sollte (vgl. zum Meinungsstand: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.08.2010 - II-7 UF 70/10 - FamRZ 2011, 298). - OLG Düsseldorf, 26.08.2010 - 7 UF 70/10
Begriff der mündlichen Verhandlung i.S. von § 137 Abs. 2 FamFG
Allerdings ist die Auslegung des Begriffs des Termins der "mündlichen Verhandlung" in § 137 Abs. 2 FamFG streitig; im Einzelnen ist umstritten, ob hierbei der erste von mehreren Terminen zur mündlichen Verhandlung oder aber die letzte von mehreren mündlichen Verhandlungen gemeint ist (vgl. die Übersicht über den Streitstand in OLG Hamm Beschluss vom 30.06.2010 - II-5 WF 95/10, zitiert nach iuris). - OLG Bamberg, 26.10.2010 - 2 UF 180/10
Scheidungsverbundverfahren: Wahrung der Zweiwochenfrist durch einen …
Aus Gründen der Gleichstellung mit der "reichen Partei" ist § 137 Abs. 2 FamFG deshalb dahin auszulegen, dass ein Verfahrenskostenhilfeantrag ausreicht, um die Zweiwochenfrist einzuhalten ( ähnlich OLG Oldenburg v. 23.08.2010, Az. 13 UF 46/10 und OLG Hamm v. 30.06.2010, Az. 5 WF 95/10).